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Befristungsrecht nach der "HRG-Reparatur-Novelle" – und was noch zu regeln ist


Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27. Juli 2004 hatte der HRK-Präsident u.a. schnellstens die Wiederherstellung adäquater Befristungsregeln für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wissenschaftliche Hilfskräfte gefordert. Dies ist mit dem Gesetz zur Änderung Dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich (GÄDAVH) - auch schlicht "HRG-Reparatur-Novelle" genannt - geschehen. Da dieses Gesetz auch für Arbeitsverträge anzuwenden ist, die zwischen dem 23.2.2002 und 27.7.2004 abgeschlossen wurden, und außerdem für die Verträge, die zwischen dem 27.7.2004 und 31.12.2004 abgeschlossen wurden, das zu dem Zeitpunkt geltende Recht fort gilt, ist Rechtssicherheit wieder hergestellt und die Gefahr der Entfristung der im Zeitraum Februar 2002 bis Juli 2004 abgeschlossenen Verträge gebannt.   Das Problem der zeitlich adäquaten Beschäftigung der Drittmittelbeschäftigten ist jedoch nach wie vor nicht gelöst. Hier muss spätestens bis zum Februar 2008 eine Lösung gefunden sein.
Weitere Erläuterungen zur Rechtslage sind zusammen mit der DFG erstellt worden.

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Datei Icon pdfErläuterungen von HRK und DFG [Größe 0.04 MB, Typ pdf]











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