
Inzwischen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen hinsichtlich der Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventen in ihren Hochschulgesetzen getroffen.
Die praktische Umsetzung dieser landesgesetzlichen Bestimmungen seitens der Hochschulen spiegelt sich in den Promotionsordnungen, die das Promotionsverfahren (inkl. Zulassungsvoraussetzungen) regeln, wider. Dort wird u. a. festgelegt, was die Hochschulen (mit Promotionsrecht) unter "besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen" verstehen.
Den Hochschulen ist jedoch ein weitgehendes Ermessen zur Regelung der Anforderungen eingeräumt. Allgemein gültige Aussagen lassen sich hierüber nicht machen. Die Entscheidung über die Zulassung wird nach individueller Prüfung jedes Antrags auf der Basis der geltenden Promotionsordnung getroffen.
In diesem Kontext werden die Promotionsordnungen der Universitäten kontinuierlich von der HRK ausgewertet und dokumentiert.
Das seit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (1998) eingeführte neue Studien- und Graduierungssystem in Deutschland rückt die Problematik der Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen in ein anderes Licht. Da die neuen Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengänge sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden können, erhöhen sich die Chancen auf eine Zulassung zur Promotion für Fachhochschulabsolventen.
Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) "Zugang zur Promotion für Master-/Magister- und Bachelor-/Bakkalaureusabsolventen" vom 14.04.2000 berechtigen Masterabschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion. "Inhaber von Mastergraden, die an Universitäten oder an Fachhochschulen nach § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder im Ausland erworben wurden, sind insoweit den Inhabern von Diplom- oder Magistergraden, die nach § 18 Abs. 1 erworben wurden, gleichgestellt." Dies gilt auch für im Ausland erworbene Mastergrade.
Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor und Masterstudiengängen",
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010, bekräftigen diese Aussage (siehe Punkt 2.3.).
Die vollständigen Beschlusstexte finden Sie auf der KMK-Homepage (http://www.kmk.org/)
Einen umfassenden Überblick über Regelungen und Praxis der Promotion von FH- und Bachelorabsolventen bietet die Publikation "Ungewöhnliche Wege zur Promotion?"
Die Daten der aktuellen HRK-Umfrage "Promotionen von Fachhochschulabsolventen in den Prüfungsjahren 2006, 2007 und 2008" finden Sie hier.