
Im Einzelnen umfasst das Audit „Internationalisierung der Hochschulen“ folgende Schritte:
Weitere Details zum Ablauf des Audits „Internationalisierung der Hochschulen“ können Sie dem „Leitfaden für teilnehmende Hochschulen“ entnehmen.
Start – Erhalt der Audit-Unterlagen
Das Audit beginnt für die Hochschule mit dem Erhalt eines Leitfadens und der Vorlage zum Selbstbericht. Die erste Aufgabe für die Hochschule besteht darin, eine interne Projektgruppe einzusetzen, die die Auditierung ihrer Hochschule umsetzt.
Monat 1 - 2 – Vorgespräch
Im ersten bis zweiten Monat kommen zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der HRK zu einem eintägigen Vorgespräch an die Hochschule, um mit den Mitgliedern der Projektgruppe den Audit-Prozess durchzusprechen und offene Fragen zu klären.
Bis Monat 4 – Erstellung Selbstbericht
Der Selbstbericht bildet die Grundlage dafür, den aktuellen Internationalisierungsstand der Hochschule zu ermitteln und Empfehlungen für ihre weitere Internationalisierung zu entwickeln. Die Hochschule erstellt ihren Selbstbericht anhand einer Vorlage, die sie von der HRK erhält. Der Selbstbericht trägt die institutionellen Merkmale der Hochschule und den Status Quo in verschiedenen Handlungsfeldern der Internationalisierung zusammen. Darüber hinaus sollen Motive und Ziele des Internationalisierungsprozesses definiert, Stärken und Schwächen der Hochschule mit Blick auf ihre Internationalisierung benannt und das Entwicklungspotenzial der Hochschule im Bereich Internationalisierung eingeschätzt werden. Der Selbstbericht wird von der Projektgruppe verfasst.
Monat 5 – Vorbereitung Audit-Besuch
In Vorbereitung auf den Audit-Besuch sendet die Hochschule den fertigen Selbstbericht an die HRK. Er wird von dort aus an die Beraterinnen/Berater weitergeleitet. Die Beraterinnen/Berater nehmen eine Analyse des Selbstberichts vor und identifizieren die aus ihrer Sicht relevanten Gesprächspartner für den Audit-Besuch. Die Terminabstimmung für die Einzel- und Gruppengespräche während des Audit-Besuchs erfolgt zwischen der Hochschule und der HRK.
Monat 6 – Audit-Besuch
Neben dem Selbstbericht ist der dreitägige Audit-Besuch das zentrale Instrument der Beratung: Hier kommen die hochschulinterne Projektgruppe und das Audit-Team (bestehend aus drei externen Beraterinnen/Beratern und zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der HRK) zusammen, um gemeinsam auf der Grundlage des Selbstberichts Empfehlungen für die weitere Internationalisierung der Hochschule zu entwickeln. Neben dem Austausch mit der Projektgruppe stehen weitere Einzel- und Gruppengespräche mit anderen Angehörigen der Hochschule im Mittelpunkt des Audit-Besuchs.
Monat 9 – Erhalt des Empfehlungsberichts
Im Anschluss an den Audit-Besuch werden die Empfehlungen der Beraterinnen/Berater in einem detaillierten Bericht zusammengefasst. Der Empfehlungsbericht berücksichtigt die im Selbstbericht gemachten Angaben und systematisiert die Empfehlungen der Berater zur Optimierung der Internationalisierungsprozesse und -maßnahmen der Hochschule. Der fertige Empfehlungsbericht wird den Hochschulen zugeschickt.
Bis Monat 12 – Konsolidierung
Nach Erhalt des Empfehlungsberichts beginnt für die Hochschule der Prozess der Konsolidierung: Die hochschulinterne Projektgruppe berät dabei über die Umsetzung der von den Beratern formulierten Empfehlungen. Aus diesem Abstimmungsprozess heraus sollte die Hochschule bereits erste Vorstellungen darüber entwickeln, welche Empfehlungen in welchem Zeitraum umgesetzt werden.
Um die Erarbeitung einer mit den Zielen und Ressourcen der Hochschule abgestimmten Umsetzungsstrategie zu unterstützen, führt das Audit-Team zum Abschluss des Auditprozesses eine individualisierte Zukunftswerkstatt für die Hochschulen durch. Dort stellt die Projektgruppe die ersten Ergebnisse des internen Abstimmungsprozesses vor und hat Gelegenheit, mit dem Audit-Team darüber zu diskutieren. Im Mittelpunkt der Zukunftswerkstatt steht die Erarbeitung eines Plans zur nachhaltigen Umsetzung der weiteren Internationalisierungsmaßnahmen an der Hochschule. Im Nachgang der Zukunftswerkstatt schickt die Hochschule einen von der Hochschulleitung gebilligten Implementierungsplan an die HRK. Die Zukunftswerkstatt wird im Anschluss an das Audit stattfinden.
Zusätzlich zur Zukunftswerkstatt besteht im Rahmen der Audit-Jahreskonferenz die Möglichkeit für die Hochschule, einen „Partnering-Workshop“ gemeinsam mit einer weiteren auditierten Hochschule durchzuführen. Dort bietet sich die Gelegenheit, sich mit einer anderen Hochschule zum Thema Internationalisierung auszutauschen, Stärken und Schwächen zu diskutieren und Beispiele guter Internationalisierungspraxis andernorts kennen zu lernen. Mit Blick auf die bevorstehende Umsetzungsphase eröffnet sich zudem eine Möglichkeit der Vernetzung, um mit der Partner-Hochschule über die kommenden Jahre einen Erfahrungsaustausch zu arrangieren und Prozesse gegenseitigen Lernens anzustoßen. Das Kontingent für solche „Partnering-Workshops“ im Rahmen der Audit-Jahreskonferenz ist begrenzt.