
Die Forderungen und Handlungsempfehlungen richten sich zum einen an die Politik, die die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen muss. Gleichzeitig sind aber auch die Hochschulen und Unternehmen gefordert, zeitgemäße Kooperationsstrukturen aufzubauen.
Die zentralen Forderungen des 10-Punkte-Plans lauten:
1. Die Politik muss haushalts-, dienst- und besoldungsrechtliche Restriktionen beseitigen.
2. Die Politik ermöglicht es den Hochschulen, zusätzliches Personal aus Einnahmen für wissenschaftliche Weiterbildung zu beschäftigen.
3. Der Hochschulzugang ist zu liberalisieren, damit Interessenten an wissenschaftlicher Weiterbildung nicht an formalen Kriterien scheitern.
4. Die Politik gestaltet das Hochschuldienstrecht so, dass ein Engagement in der wissenschaftlichen Weiterbildung für die Dozenten attraktiv ist.
5. Hochschulen und Wirtschaft bauen regional organisierte "Netzwerke Weiterbildung" auf.
6. Die Hochschulen gewährleisten eine anwendungsorientierte und kostendeckende Konzeption und Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildung.
7. Die Hochschulen richten kundenorientierte "Service Center Weiterbildung" für nachfragende Unternehmen ein.
8. Die Hochschulen legen für die wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote die Lernziele fest und gestalten die Qualitätskontrollen transparent.
9. Die Hochschulen entwickeln im Dialog mit der Wirtschaft Angebote wissenschaftlicher Weiterbildung auf der Grundlage des eigenen Profils.
10. Die Hochschulen und die Politik erweitern das Akkreditierungsverfahren von Studiengängen um den Aspekt der Weiterbildungstauglichkeit.
Die Broschüre „Weiterbildung durch Hochschulen – Gemeinsame Empfehlungen“ kann angefordert werden bei: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Abteilung Bildungspolitik, Gesellschaftspolitik und Grundsatzfragen, Breite Str. 29, 10178 Berlin, E-Mail: Abt_05@bda-online.de.
Gemeinsame Empfehlungen [Größe 1.44 MB, Typ pdf]