
Vor diesem Hintergrund formulieren die Rektorenkonferenzen von Österreich, der Schweiz und Deutschland folgende gemeinsame Positionen:
Das Doktorat ist das Proprium der Universität. Die Verantwortung für ihre Ausgestaltung liegt in der universitären Autonomie. Sie bietet Möglichkeiten der institutionellen Profilbildung. Mit der selektiven Anwerbung geeigneter Doktoranden lässt sich im Wechselspiel von Forschungsförderung und Nachwuchsförderung eine "Spirale der Qualitätssteigerung" in Gang bringen.
Die Promovierten weisen mit dem Doktorat ihre Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit nach. Dies bedeutet Vermittlung und Erwerb einer wissenschaftlichen Kompetenz, die der Beschleunigung des wissenschaftlichen Fortschritts und auch der zunehmenden Interaktion zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit angemessen sein muss. Ziel ist die Herausbildung einer fortdauernd wirksamen Fähigkeit, schnell wechselnde Themenstellungen und ständig komplexer werdende Fragestellungen fachübergreifend zu definieren und mit adäquater Methodik zu bearbeiten. Die Dissertation als unverzichtbarer Nachweis eigenständiger Forschungsleistung bleibt Kernstück des Doktorats.
Das Doktorat bereitet auf eine forschungsorientierte Tätigkeit im inner- und außeruniversitären Arbeitsmarkt vor. Der Vielfalt der Anforderungen dieses Arbeitsmarktes tragen die Hochschulen in der Ausgestaltung des Doktorats Rechnung und knüpfen damit an das Prinzip an, bereits in der Masterphase disziplinenspezifische Ausdifferenzierungen anzubieten. Sie berücksichtigen dabei die Bedürfnisse der verschiedenen Segmente des Arbeitsmarktes sowie disziplinenspezifische Eigenheiten.
Für die zukünftige Entwicklung des Doktorats im europäischen Wissenschaftsraum sollten nach Auffassung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Rektorenkonferenzen folgende Aspekte leitend sein:
- die Entwicklung von Strukturen, die eine forschungsgeleitete Herausbildung methodischer, disziplinärer und interdisziplinärer Kompetenzen über die Masterausbildung hinaus gewährleisten,
- die Vermittlung eigenständiger Forschungs-, Präsentations- und Publikationskompetenz,
- die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (Analyse und Vermittlungsfähigkeit, fachspezifische Auslandserfahrungen, Selbständigkeit),
- angemessene Eingrenzung der Promotionsdauer (in der Regel drei Jahre),
- intensive Begleitung bzw. Betreuung der Doktoranden,
- die Ergänzung der eigenständigen Tätigkeit durch curriculare Anteile.
Die institutionelle Ausgestaltung des Doktorats muss von den Universitäten eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Profilbildung wahrgenommen werden. Damit sich die Hochschulen im Wettbewerb untereinander, national und international sowie gegenüber dem Arbeitsmarkt aktiv positionieren können, empfiehlt sich die Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Betreuung und Begleitung der Doktoranden durch ein Team von erfahrenen Wissenschaftlern, ggf. aus mehreren Wissensgebieten ('Mehr-Fach-Betreuung' im personellen wie interdisziplinären Sinne des Wortes),
- gemeinsame Zwischenbewertungen des Fortschritts der Ausbildung und der Dissertation (besonders bei Doktoranden, die nicht über Stellen eingebunden sind),
- Durchführung des Doktorats in einem formalisierten Rahmen (Kollegs, Graduiertenschulen),
- kompetitive Auswahl der in- und ausländischen Doktoranden nach transparenten Kriterien,
- Integration profilbezogen definierter curricularer Anteile, um methodische, fachliche, interdisziplinäre Kompetenz und Schlüsselqualifikationen zu vermitteln,
- institutionelle und thematische Ansiedlung des Doktorats zur Erschließung neuer Forschungsgebiete und mit Blick auf die interdisziplinäre Kompetenz der Doktoranden,
- gezielte Förderung des fachlichen und methodischen Austauschs der Doktoranden verwandter Disziplinen,
- verstärkte Schaffung von befristeten Qualifizierungsstellen für Doktoranden.
Prof. Dr. Jean-Marc Rapp (CRUS)
Prof. Dr. Georg Winckler (ÖRK)
Prof. Dr. Peter Gaehtgens (HRK)
Zur Zukunft der Promotion in Europa [Größe 0.09 MB, Typ pdf]