
Der Senat legte ein Konzept für die künftige Hochschulzulassung vor. Dieses soll einerseits dazu beitragen, die Zahl der Studienabbrecher zu senken, indem sich die Zulassung stärker an den Erfordernissen des jeweiligen Studienangebots orientiert. Andererseits soll es eine Überforderung der Hochschulen verhindern, indem der notwendige Personalaufwand überschaubar bleibt. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) könnte zu diesem Zweck zu einer Serviceeinrichtung für die Hochschulen umgebaut werden.
Der Vorschlag der Hochschul-Vertreter sieht im wesentlichen vor, dass nur noch 15 Prozent der Studienplätze vorab für besondere Fälle (Vorabquote) reserviert werden. Von den restlichen Plätze sollen zehn Prozent nach der Abiturdurchschnittsquote vergeben werden, die übrigen nach Auswahlkriterien und -verfahren, die die Hochschulen selbst festlegen können.