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Im Brennpunkt: "Exzellenzinitiative"


I.   Am 23. Juni 2005 wurde die Bund-Länder-Vereinbarung über die "Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen" unterzeichnet. Bund und Länder stellen damit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Projekte in der "Exzellenzinitiative" 1,9 Milliarden € (einschließlich Gemeinkosten von 20 Prozent pro Projekt und Verwaltungskosten der DFG-Geschäftsstelle) zur Verfügung. Das Programm für die Jahre 2006 bis 2011 wird zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland finanziert. Das Programm erlaubt eine jeweils fünfjährige Förderung in drei Programmlinien, den "Graduiertenschulen", den "Exzellenzclustern" und den "Zukunftskonzepten zur universitären Spitzenforschung". Anträge in den Förderlinien "Graduiertenschulen" und "Exzellenzcluster" werden bei der DFG begutachtet. Für die dritte Förderlinie ist eine Strategiekommission zuständig, die von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrates eingesetzt wird. Die Fachkommission der DFG und die Strategiekommission des Wissenschaftsrates bilden die Gemeinsame Kommission, in deren Sitzungen die Ergebnisse der Begutachtungen beraten werden; die Gemeinsame Kommission formuliert für alle drei Förderlinien die Förderempfehlungen an den DFG-Bewilligungsausschuss für die Exzellenzinitiative.   Bei der Konzeption des Programms wurden - im Sinne einer Planungsvorgabe und ohne Berücksichtigung der Mittel für Gemeinkosten - Richtwerte hinsichtlich der individuellen jährlichen Fördersummen formuliert. 1 Mio. € für Graduiertenschulen, 6,5 Mio. € für Exzellenzcluster und etwa 10 Mio. € für Zukunftskonzepte.  Der Wettbewerb um die Fördermittel wurde in zwei Ausschreibungsrunden organisiert.

Im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde gingen im Herbst 2005 mehr als 300 Antragsskizzen ein. Die Gemeinsame Kommission forderte am 20. Januar 2006 36 Universitäten auf, bis zum 20. April 2006 ausgearbeitete Anträge zu stellen. Am 13. Oktober 2006 wurden die Förderentscheidungen der ersten Runde zugunsten von 22 Standorten bekannt gegeben. Es wurden 18 Graduiertenschulen, 17 Exzellenzcluster und 3 Zukunftskonzepte mit einem gesamten Fördervolumen von 873 Millionen € bewilligt.

Für die zweite Ausschreibungsrunde standen demnach etwa 1 Mrd. €  zur Verfügung.
Zum Stichtag 15. September 2006 wurden von 70 Universitäten aus allen Bundesländern neue Anträge eingereicht. Am 12. Januar 2007 entschied die Gemeinsame Kommission, die Antragsteller von 44 Graduiertenschulen, 40 Exzellenzclustern und 8 Zukunftskonzepten aufzufordern, bis zum 13. April 2007 ausformulierte Anträge einzureichen. Der Bewilligungsausschuss hat am 19. Oktober 2007 entschieden, weitere 21 Graduiertenschulen, 20 Exzellenzcluster und 6 Zukunftskonzepte zu fördern. Die Projekte der zweiten Runde enden im Oktober 2012.

Damit werden derzeit im Rahmen der Exzellenzinitiative an 38 Standorten insgesamt 39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und 9 Zukunftskonzepte auf je fünf Jahre gefördert (85 Vorhaben).  

Auf die sechs Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland entfielen in der ersten Förderrunde keine Bewilligungen. Nach Abschluss der zweiten Antragsrunde steht fest, dass die Hochschulen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt keine Mittel in der Exzellenzinitiative eingeworben haben. In absoluten Zahlen waren die Hochschulen in Baden-Württemberg am erfolgreichsten.    

Nach Abschluss beider Bewilligungsrunden ergibt sich hinsichtlich der fachlichen Verteilung das folgende Bild bei Graduiertenschulen bzw. Exzellenzclustern (in Prozent der bewilligten Einrichtungen): Geistes- und Sozialwissenschaften 28,2 bzw. 16,2; Naturwissenschaften 20,5 bzw. 27,0; Lebenswissenschaften 30,8 bzw. 32,4; Ingenieurwissenschaften 15,4 bzw. 24,3. Bei den Graduiertenschulen entfallen 5,1 Prozent auf universitätsweite (fachgebietsübergreifende) Einrichtungen.  

II.

Die HRK-Plenarversammlung verabschiedete am 14. November 2006, auf der Basis der Erfahrungen in der ersten sowie mit Blick auf ein Gelingen auch der zweiten Förderrunde, eine Entschließung mit Eckpunkten zur Exzellenzinitiative. Die HRK-Präsidentin äußerte sich zum Abschluss der ersten wie auch der zweiten Ausschreibungsrunde.

Die Mitgliederversammlung befand im April 2008, dass die Exzellenzinitiative einen enormen kreativen Schub in der Hochschulforschung bewirkt habe und fester Bestandteil der Forschungsförderung in Deutschland werden sollte. Einem Auftrag der Mitgliederversammlung entsprechend verabschiedete der Senat am 27. Mai 2008 im Namen aller Mitgliedshochschulen seine sowohl an Bund und Länder als auch an DFG und Wissenschaftsrat gerichteten Empfehlungen "Zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative". Die Empfehlungen nehmen die doppelte Zielsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung vom Juni 2005 auf, nämlich neben der unabdingbaren Ausbildung von Spitzen auch die Anhebung der Qualität in der Breite in den Fokus zu nehmen. Um sowohl die positiv evaluierten Fortsetzungsanträge als auch die zahlreichen Neuanträge angemessen zu fördern, mahnte die HRK eine Aufstockung der Mittel um 50 % an.

III.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen am 24. Juni 2009 die Fortsetzung der Exzellenzinitiative für die Zeit von November 2012 bis Ende 2017. Hierfür stehen 2,7 Mrd. € zur Verfügung. Die Exzellenzvereinbarung II wurde am 16. Juli 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Exzellenzvereinbarung I vom Juni 2005 wurden übernommen mit der Maßgabe, auch Fortsetzungsanträge einzubeziehen. Diese werden ein nur noch einstufiges Auswahlverfahren durchlaufen; für Neuanträge bleibt es beim zweistufigen Verfahren. Für die seit 2006 (bis 2011) geförderten Vorhaben wurde eine einjährige Überbrückungsfinanzierung vorgesehen, um das Anschlussjahr 2012 zu erreichen. 

Die 7. HRK-Mitgliederversammlung hat am 24. November 2009 die Entschließung "Zur Exzellenzvereinbarung II"  verabschiedet und darin die  Rolle der Exzellenzinitiative im Hochschulsystem gewürdigt. Insbesondere formulieren die Hochschulen darin sieben Anliegen zur Umsetzung der "Exzellenzvereinbarung II" an die Adresse von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat.

IV.

Die zweite Programmphase der Exzellenzinitiative wurde am 12.03.2010 von DFG und Wissenschaftsrat ausgeschrieben. Demnach waren für Neuanträge die Antragsskizzen bis 31. August 2010 einzureichen. Fortsetzungsanträge und Anträge auf Überbrückungsfinanzierung mussten bis 15. September 2010 angekündigt werden.

Die HRK hat sich hierzu am 12. März 2010 in einer Pressemitteilung geäußert.

Am 2. März 2011 wurden 32 Universitäten von der Gemeinsamen Kommission aufgefordert, ihre insgesamt 59 Skizzen für Neuanträge jeweils zu Vollanträgen weiter zu entwickeln. Diese werden voraussichtlich mit Fortsetzungsanträgen aller 85 Vorhaben der ersten Programmphase der Exzellenzinitiative konkurrieren. 11 Universitäten sind in der zweiten Programmphase mit ihren Anträgen neu am Wettbewerb beteiligt. In der Förderlinie "Zukunftskonzepte" stehen - in Ergänzung zu den neun schon geförderten Vorhaben - weitere sieben Universitäten im Wettbewerb um maximal 12 Standorte.
Bewerbungsschluss ist der 1. September 2011.

Die HRK-Präsidentin hat sich am 3. März 2011 in einer Pressemitteilung zur Ausschreibung der Zweiten Programmphase geäußert.

(Weitere Links am Ende dieses Beitrags.)

Die Chronologie der vorausgegangenen Debatte

Die Diskussion um eine bessere Förderung herausragender wissenschaftlicher Leistungen beschäftigte Politik und Öffentlichkeit seit Anfang 2004. Zum Jahresbeginn löste der SPD-Vorstand mit seinen Weimarer Leitlinien eine Debatte über die Förderung von Spitzenleistungen im Hochschulbereich aus. Die Diskussion wurde auch in den Medien äußerst vehement geführt.

Nachdem zunächst der Eindruck entstanden war, die SPD plane eine einzelne Eliteuniversität in Bundesverantwortung, kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung am 26. Januar einen Wettbewerb mit dem Titel "Brain up! Deutschland sucht seine Spitzenuniversitäten" für den Sommer des Jahres an. Nach einer Ausschreibung sollte eine international besetzte Jury aus den eingereichten Bewerbungen in zwei Runden bis zu fünf Spitzenuniversitäten prämieren. Diese sollten dann ab dem Jahr 2006 für den Zeitraum von fünf Jahren jährlich jeweils bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Darauf reagierten die Wissenschaftsministerinnen und -minister der unionsregierten Bundesländer am 2. Februar in Frankfurt am Main in einer gemeinsamen Stellungnahme ablehnend. Sie wollten ein Exzellenznetzwerk "Elitecampus Deutschland’ von besonders leistungsstarken Fakultäten und Fachbereichen der deutschen Hochschulen schaffen. Kritik kam auch aus den Reihen der Grünen und der Jusos.

Die HRK begrüßte in einer Senatsentschließung vom 10. Februar die Bereitschaft der Bundesregierung zur Spitzenförderung grundsätzlich. Sie sah die Chance, den Hochschulbereich als das Rückgrat des deutschen Wissenschaftsbetriebs wieder zu stärken. In acht Thesen skizzierte sie die Bedingungen, unter denen dies gelingen könne. Sie forderte die Förderung von leistungsstarken Forschungsverbünden zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen,  geeignete Förderinstrumente für den wissenschaftlichen Nachwuchs, mehr Spielräume für die Berufung exzellenter Wissenschaftler(innen), institutionelle Autonomie etwa bei Personal und Zulassungen sowie verlässliche Rahmenbedingungen vor allem bei der Grundfinanzierung durch die Länder.  Die Allianz der sieben großen deutschen Wissenschaftsorganisationen, unter ihnen die HRK, verständigte sich am 12. Februar auf eine Stellungnahme mit Vorschlägen zur Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems , dessen Leitvision der Aufbau von Wissenschafts- und Innovationsclustern als Exzellenzzentren mit internationaler Strahlkraft ist. 

Das Konzept eines "Exzellenznetzwerks", das "neue Strukturen und zusätzliche Mittel" vorsah, beschloss die Kultusministerkonferenz am 4. März 2004 .  Die Länderminister wollten das gesamte Wissenschaftssystem in einem offenen Wettbewerb zu Spitzenleistungen motivieren. Sie bewerteten positiv, dass die Bundesregierung den Wettbewerbsgedanken verstärkt fördern wolle, dieser Wettbewerb solle aber auf der Ebene der Fachbereiche/Fakultäten und Wissenschaftsbereiche stattfinden. Die leistungsstärksten wissenschaftlichen Cluster in Deutschland sollen sich in ständigem Wettbewerb in einem Exzellenznetzwerk zusammenfinden und wie schon von den Wissenschaftsministern der unionsregierten Länder vorgeschlagen, als "Elite-Campus-Deutschland" auch im Ausland sichtbar gemacht werden. Gefördert werden sollte Exzellenz in Lehre, Nachwuchsförderung und Forschung.

Am 29. März 2004 verständigten sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern darauf, ihre jeweiligen Ideen und Initiativen zur Eliteförderung zu koordinieren. Nach einem Treffen mit mehreren Länderministern am 7. Juni gab Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn bekannt, man habe sich auf Grundzüge eines gemeinsamen Programms verständigt. Diese Aussage wurde im Anschluss von einigen der Beteiligten relativiert. Das Thema wurde von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 5. Juli sowie am 15. November ohne abschließende Entscheidung behandelt. Nach der November-Sitzung hieß es, die Ministerinnen und Minister seien einig gewesen, dass der vorgelegte Entwurf eine geeignete Grundlage für die abschließenden politischen Entscheidungen sei. Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Beratungen der Föderalismuskommission und die ungeklärten Finanzierungsfragen habe die BLK eine endgültige Beschlussfassung jedoch zurückgestellt.

Nach dem Scheitern der Föderalismus-Kommission im Dezember wurde auch das Exzellenzprogramm auf Eis gelegt. Insbesondere das Element der Förderung von "Eliteuniversitäten" war strittig. Die Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg und Bayern etwa forderten, stattdessen der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Mittel für eine Vollkostenkomponente bei der Forschungsförderung zur Verfügung zu stellen. Die HRK dagegen wollte die Realisierung des Programms in der ursprünglich konsensfähigen Form. Die Vollkostenförderung sei von den Hochschulen seit langem gefordert, es dürften aber keine sachlich nicht begründeten Alternativen daraus konstruiert werden. Am 16. Juni dann einigten sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern auf einen Kompromiss, in dem die Förderung von Spitzenuniversitäten durch die oben genannte projektbezogene Förderung ersetzt wurde.

Links zum Thema

Informationen der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Informationen des Wissenschaftsrats

Beschluss des HRK-Senats vom 10. Februar 2004

HRK-Pressemitteilung vom 18. Februar 2004

Interview des HRK-Präsidenten Professor Dr. Peter Gaehtgens mit der Stuttgarter Zeitung vom 6. Februar 2004: "Professoren müssen keine Beamte sein

Interview des HRK-Präsidenten Professor Dr. Peter Gaehtgens mit der Magdeburger Volksstimme vom 15. Januar 2004: "Wir reden viel über Wettbewerb, aber wir haben ihn im Hochschulsektor nicht"

Pressemitteilung der HRK vom 5. März 2004

Pressemitteilung der HRK vom 21. Juni 2004

Beschluss des HRK-Senats vom 5. Oktober 2004

HRK-Pressemitteilung zu einer Diskussion des HRK-Senats mit Ministerpräsident Koch

HRK-Pressemitteilung vom 16. Dezember 2004 zur Vertagung des Programms durch die MPK

Beschluss des HRK-Senats vom 16. Februar 2005

Pressemitteilung der Präsidenten/Vorsitzenden von HRK, DFG und Wissenschaftsrat vom 18. Februar 2005

HRK-Pressemitteilung vom 23. Juni 2005

Interview mit dem HRK-Präsidenten aus der Stuttgarter Zeitung vom 24. Juni 2005

Beschluss des HRK-Senats vom 27. Mai 2008

Entschließung der 7. Mitgliederversammlung der HRK vom 24.11.2009

HRK-Pressemitteilung vom 12. März 2010

HRK-Pressemitteilung vom 3. März 2011 

(Ansprechpartner im HRK-Sekretariat: Bernhard M. Lippert)

Letzte Änderung: 25. Juli 2011












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