
Wissenschaft und Wirtschaft stehen gemeinsam im globalen Wettbewerb auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene. Der Doktorandenausbildung kommt eine Schlüsselrolle zu für den Fortschritt in jedem Gebiet der Wissenschaften, für das Funktionieren aller wissenschaftlichen Institutionen und mittelbar für viele Bereiche der modernen Gesellschaft. Exzellenz kennt keine Grenzen. Die Besten gehen dorthin, wo ihnen die besten Rahmenbedingungen, vor allem ein gutes 'Forschungsklima' geboten werden. Dort werden sie in besonderem Maße zur Stärkung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Standorts beitragen, der darauf hin weiter verbesserte Rahmenbedingungen anbieten kann. Diese Autodynamik im Wettbewerb um Standortvorteile hat in weiten Teilen der Welt die Frage nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Wissenschaftssystems bei der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses weit nach oben in der politischen Agenda befördert. So auch in Deutschland.
Eine Reihe von Reformen, etwa die verstärkte Strukturierung der Ausbildung für Doktoranden oder die Einführung der Juniorprofessur für Postdoktoranden, sollen für die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bessere Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Die europäischen Bildungsminister haben im September 2003 erstmals die Promotion als Teil des sogenannten Bologna-Prozesses zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums und als Schnittstelle mit dem Europäischen Forschungsraum definiert. Dazu haben die Rektorenkonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz am 27. März 2004 eine erste Stellungnahme veröffentlicht.
Bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftlern herrschen indes verbreitet Zweifel, ob ihre wissenschaftliche Zukunft – zumal in Deutschland - ausreichend kalkulierbar ist. Die Tendenz der Abwanderung der Tüchtigsten ins Ausland („brain drain“, vor allem nach USA) hält an. Auf der HRK-Jahresversammlung 2004 am 3. und 4. Mai wurde daher auch diskutiert, wie die Strukturen für die Heranbildung des Wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert werden können und inwieweit bisherige Reformschritte untereinander stimmig und ausfinanziert sind.
Doktorandenausbildung
Das Promotionsrecht ist das zentrale Alleinstellungsmerkmal der Universitäten (und der ihnen insoweit gleichgestellten Hochschulen). Die Fakultät, und damit die sie tragende Universität, bestätigt - unter Einsatz ihrer institutionellen Reputation - mit einer Promotion ein bestimmtes individuelles Qualifikationsprofil. Eine Fakultät agiert dabei zwar weitgehend frei von Bevormundung, indes muss sie sehr darauf achten, sich im weltweiten Wettbewerb um Spitzenkräfte gut zu positionieren. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fächerkulturen werden sich die einzelnen Universitäten und ihre Fakultäten daher noch stärker als bislang bemühen, den weltweit besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern attraktive Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland anzubieten.
Das Plenum der HRK hat am 18. Februar 2003 mit fünf Prüfpunkten an die Adresse der autonom handelnden Universitäten einen Weg zur Optimierung der Doktorandenausbildung aufgezeigt:
1) Wahrnehmung der institutionellen Verantwortung durch feste Organisationseinheiten, von denen u.a. die kompetitive Auswahl der Doktoranden und die Betreuung des einzelnen Doktoranden durch mehrere erfahrene Wissenschaftler verantwortet wird.
2) Probeweiser Aufbau von Graduiertenschulen, in denen nach US-Vorbild die Förderung begabter Nachwuchswissenschaftler bereits nach dem ersten Abschluss (BA-Grad) ansetzt und den MA-Grad in die Doktorandenausbildung integriert.
3) Qualitätsmanagement der Graduiertenausbildung durch die Hochschulleitung und über regelmäßige Evaluierungsmaßnahmen.
4) Strukturierung der Doktorandenausbildung in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
5) Hochschulinterne Umverteilung von Qualifizierungsstellen nach Maßgabe der Leistungen in der Doktorandenausbildung.
Ein sechster Prüfpunkt richtet sich vor allem an die Adresse der Länder und betrifft die Finanzen. Die Stärkung des Qualifizierungsaspekts in der Promotionsphase, zumal durch zusätzliche Lehrangebote und intensive Betreuung, zulasten kostengünstiger Dienstleistungen der Doktoranden, erhöht zwar die Leistung, aber auch die Kosten des Gesamtsystems. Hierauf hat schon der Wissenschaftsrat im November 2002 aufmerksam gemacht. Diejenigen Universitäten, die sich in der Frage der Doktorandenausbildung am besten aufstellen, werden wohl auch am ehesten finanzielle Unterstützung erfahren, und diejenigen Hochschulsysteme werden die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gewinnen, die diesen sowohl wissenschaftlich als auch wirtschaftlich die besten Angebote machen.
Die HRK erfasst die Promotionsordnungen der Hochschulen in Deutschland und wertet sie aus.
Juniorprofessur und Habilitation
Mit der fünften Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) vom 16. Februar 2002 beabsichtigte der Bund u. a., jungen und hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern frühzeitig, gegebenenfalls schon im Anschluss an eine herausragende Promotion, die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Lehre zu geben. Mit diesem Ziel wurde das auf jeweils maximal sechs Jahre ausgelegte Instrument der "Juniorprofessur" eingeführt. Die Juniorprofessoren dürften demnach Forschungsanträge stellen, Promotionen betreuen und Studierende unterrichten. Dieses Instrument sollte auch für ausländische Nachwuchswissenschaftler(innen) oder deutsche Spitzenkräfte aus dem Ausland ein attraktives Angebot in Deutschland bilden. Das bisher übliche Instrument des 'Hochschulassistenten' hatte sich diesbezüglich wegen der Abhängigkeit von einer Professur als nicht attraktiv genug erwiesen.
Um die Unabhängigkeit der Juniorprofessur abzusichern und die Habilitation als eine im internationalen Vergleich seltene Qualifikationsprüfung für ein Professorenamt abzuwerten, sagte § 44 Abs. 2 Satz 3 des 5.HRGÄndG, dass bei einer Berufung auf eine Professur die wissenschaftlichen Leistungen nach der Promotion nicht Gegenstand eines Prüfungsverfahrens sein sollen. Hiergegen wurde vor allem aus den Geistes- und Sozialwissenschaften schon frühzeitig Einspruch erhoben. Auch einige Länder wandten sich dagegen, dass die Juniorprofessur generell und ohne Ausnahme die Habilition als bisher maßgebliche Qualifizierungsstufe für das Professorenamt verdrängen sollte. Die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen reichten eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Am 27. Juli 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das 5. HRGÄndG wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes mit Artikel 70, Artikel 75 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Damit galt wieder der Rechtsstand von Anfang 2002 und es wurden wichtige rechtliche Regelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs außer Kraft gesetzt. Besonders betroffen waren die bereits in 10 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) eingestellten Juniorprofessoren.
Mit dem "Gesetz zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich", dem der Bundesrat am 17.12.2004 zugestimmt hat, ist im Sinne einer "Reparaturnovelle" des Hochschulrahmengesetzes wieder Rechtssicherheit geschaffen worden. Die HRK hat in einer Pressemitteilung vom gleichen Tage zu den einzelnen Aspekten dieses Gesetzes Stellung genommen.
Links zum Thema
HRK-Internetseiten
Interview mit dem HRK-Präsidenten, Tagesspiegel vom 29. Juli 2004
Pressemitteilung zum BVG-Urteil vom 27. Juli 2004
Veranstaltung der Mitgliedergruppe Universitäten zum Thema Promotion
HRK-Informationen zur Promotion von Fachhochschulabsolventen
Erläuterungen von HRK und DFG zur Rechtslage für befristete Beschäftigung nach dem BVG-Urteil
Gemeinsame Erklärung "Zur Zukunft der Promotion in Europa" der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 27. März 2004
Interessenverbände
Thesis - Interdisziplinäre Netzwerk für Promovierende und Promovierte
Die Junge Akademie
Promovierenden-Initiative
Deutscher Bildungsserver
Begabtenförderungswerke:
Cusanuswerk
Evangl. Studienwerk
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich Naumann-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung
Hanns-Seidel-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Studienstiftung des deutschen Volkes
Stiftung der deutschen Wirtschaft
Stiftungen:
Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
Volkswagenstiftung
Robert-Bosch-Stiftung
Ansprechpartner in der HRK-Geschäftsstelle: Bernhard M. Lippert lippert@hrk.de