"Hochschulpakt 2020"
Das Plenum der HRK begrüßt, dass sich Bund und Länder angesichts der großen Herausforderungen durch die wach-senden Studienanfängerzahlen zum gemeinsamen Handeln entschlossen haben. Der sich abzeichnende „Hochschulpakt 2020“ und die darin enthaltende Programmkostenpauschale für Forschung ist ein erster, richtiger Schritt. Das HRK-Plenum bekräftigt zugleich die Senatsentschließung "Eckpunkte zum Hochschulpakt 2020" auch in den kritischen Passagen und in den über den derzeitigen Stand des Paktes hinausgehenden Forderungen.
Auf dieser Grundlage fordert die HRK die Länder nachdrück-lich auf, zu einer Einigung zu kommen und
- mit dem Ziel der Nachhaltigkeit den Hochschulen un-bedingt Planungssicherheit für die Zeiten des größten Studierendenandrangs nach 2010 zu geben;
- sich zügig über eine Verteilung der Mittel zu verständi-gen;
- die Verwendung der Mittel im Detail in die Verantwor-tung der Hochschulen selbst zu stellen; hierfür können die HRK-Eckpunkte Leitlinien geben;
- neben dem Hochschulpakt, der hierfür keine Mittel vor-sieht, die Schaffung der benötigten Infrastruktur und die Ausfinanzierung der Studienreform sicherzustellen; hierbei kommt nach Abschluss der Föderalismusreform den Ländern eine besondere gesamtstaatliche Verant-wortung zu;
- Sondermittel für den notwendigen Erhalt von Studien-plätzen an den ostdeutschen Hochschulen verfügbar zu machen.
Zur Entschließung "Hochschulpakt 2020" [Größe 0.03 MB, Typ pdf]