
Das deutsche Hochschulsystem braucht dringend eine verstärkte Förderung im Interesse der wissenschaftlichen Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Hochschulen sehen die Herausforderungen, vor denen sie stehen, und sind bereit, sie anzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Staat seine Verantwortung wahrnimmt, die hierfür erforderliche Unterstützung zu leisten. Um zusätzlich zu dem breiten Leistungsspektrum der deutschen Hochschulen weltweit sichtbare Spitzenleistungen in Forschung und Lehre zu ermöglichen, bedarf es erheblicher zusätzlicher Mittel. Eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern ist daher unumgänglich.
Der vorliegende, von Bund, Ländern und Wissenschaftsorganisationen weitgehend konsentierte Vorschlag zur Förderung von Spitzenuniversitäten ist dafür ein geeigneter Weg. Er darf nicht durch politische Auseinandersetzungen über die Reform föderaler Strukturen und Zuständigkeiten in Frage gestellt werden. Die Wissenschaftslandschaft außerhalb Deutschlands hat mit größter Aufmerksamkeit die Ansätze zu einer neuen Anstrengung im Interesse von Wissenschaft und Hochschulen in Deutschland beobachtet. Auch diese durch den „Wettbewerb für Spitzenuniversitäten“ geweckten hohen Erwartungen dürfen nicht verspielt und das Vertrauen in die Fähigkeit der Politik zur Umsetzung einer zukunftsorientierten Initiative nicht enttäuscht werden.
Eine nachhaltige Wirkung des Exzellenz-Wettbewerbs kann nur eintreten, wenn neben der Förderungen von Projekten und Kooperationen auch die wissenschaftsorganisatorische Kompetenz der Hochschulen gestärkt wird. Dies kann nur gelingen, wenn
- der Wettbewerb langfristig angelegt ist,
- der Wettbewerb für alle potenziellen Bewerber offen gestaltet ist und die Universitäten als federführende Zentren von Anträgen fungieren,
- die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (z.B. durch Graduiertenschulen) sowie die Vernetzung von Hochschul- und außeruniversitärer Forschung (etwa durch sog. Exzellenzclusters) die zentralen Strukturen der Förderung bilden sollen,
- die Bewertung von Anträgen nach ausschließlich wissenschaftsadäquaten Kriterien erfolgt.