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Warum Studienbeiträge für die Hochschulen unverzichtbar sind


Statement des Präsidenten der HRK, Prof. Dr. Peter Gaehtgens, vor der Bundespressekonferenz am 29. September 2004


Die deutschen Hochschulen sind seit langem unterfinanziert. Der Anteil des Bruttoinlandsproduktes, den der Staat, also Bund und Länder, für die Hochschulen aufbringen, liegt mit 1,04 Prozent unter dem internationalen Durchschnitt von 1,4 Prozent. Aber während die Hochschulen in anderen Ländern darüber hinaus auch Studienbeiträge einnehmen und dadurch bis zu 25 Prozent ihres Budgets im Wettbewerb einwerben, sind den deutschen Hochschulen die Hände gebunden. Das Hochschulrahmengesetz verbietet Studienbeiträge fürs Erststudium. Es nimmt den Hochschulen damit nicht nur den finanziellen Bewegungsspielraum, es beschneidet auch die ansonsten immer wieder betonte Hochschulautonomie und die Möglichkeiten zur Selbststeuerung.

Wie sollen Hochschulen Autonomie entwickeln, wenn das Geld knapp bemessen, die Verwendung detailliert vorgeschrieben und die Möglichkeit zur Erweiterung des Einnahmerahmens nicht gegeben ist?

Wie soll leistungs- und effizienzsteigernder Wettbewerb zwischen den Hochschulen in Gang kommen, wenn der Preismechanismus tabu ist?

Wie soll die Zahl der Studierenden noch mehr gesteigert, die Qualität ihrer Ausbildung verbessert, wie sollen mehr internationale Studierende rekrutiert werden, wenn die Finanzzuweisungen an die Hochschulen in fast allen Bundesländern heruntergefahren werden und Einsparkonzepte die Politik beherrschen?

Die Hochschulen in Deutschland haben sich im Juni diesen Jahres im Plenum der HRK für die Einführung von Studienbeiträgen ausgesprochen. Sie sind überzeugt, dass der Rückgriff auf private Finanzzuwendungen, vor allem in Form von  Studienbeiträgen, unvermeidlich ist, solange der Staat seine Finanzzuwendungen nicht deutlich erhöht. Die Studienbeiträge sollen ausschließlich zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Studierenden, dass die Bereitschaft zur Zahlung von Studienbeiträgen gegeben ist, wenn im Gegenzug die Betreuung besser wird und die Studienzeiten kalkulierbarer und kürzer werden. Ein kühl rechnender Student weiß ohnehin, dass die finanzielle Belastung, die ihm durch Studienbeiträge entsteht, durch eine Verkürzung der Studienzeit um ein Jahr und die damit verbundenen Einsparungen seiner individuellen Studienkosten bei weiten aufgewogen wird.

Im Interesse  von Wettbewerb und Autonomie müssen die Hochschulen die Höhe ihrer Beiträge – allerdings im Rahmen einer gewissen Bandbreite – selbst festlegen können. In einzelnen Fächern wird eine Hochschule vielleicht ganz auf Gebühren verzichten, ansonsten wird sie in der Höhe zwischen den Studiengängen differenzieren und die Studienbeiträge an der Attraktivität des Studiengangs und an den Arbeitsmarktchancen der Absolventen orientieren. Nur wenn dies möglich ist, wird sich ein qualitätsorientierter Markt entwickeln und auf diesen werden sich die Hochschulen einstellen müssen. Er wird ihnen wichtige Hinweise geben, wie ihr Studienangebot als Ganzes oder wie einzelne Fächer positioniert sind.
 
Die Mittel müssen bei den Hochschulen verbleiben und zweckadäquat und unabhängig von haushaltsrechtlichen Auflagen wieder investiert werden können. Sie sollen in das Körperschaftsvermögen der einzelnen Hochschulen fließen und dort in einem Fonds akkumuliert werden können. Die eingenommen Beiträge investiert die Hochschule in eigener Verantwortung in Personal und technische Ausstattung für die Lehre.

Die HRK beobachtet allerdings mit Sorge, wie ein Bundesland nach dem anderen sich gegenwärtig in Stellung bringt, um nach der erwarteten Aufhebung des Ge-bührenverbots möglichst schnell Studienbeiträge einzuführen. Es ist das vorherrschende Muster, das uns Anlass zur Sorge gibt. Die Länder denken vornehmlich an Langzeit- oder Pauschalgebühren, die keine Entscheidung der Hochschule oder Unterscheidung nach Fach zulassen und – was noch schlimmer ist – sie möchten die Beiträge für sich vereinnahmen und nicht zur Verbesserung der Lehre einsetzen. Wenn solche Beitragsmodelle erst einmal flächendeckend eingeführt sind, ist auf lange Zeit die Chance vertan, das Steuerungs- und Wettbewerbspotential, das mit Studienbeiträgen verbunden ist, für die Hochschulen und im Interesse  der Verbesserung der Studienbedingungen nutzbar zu machen. Die HRK appelliert daher mit Nachdruck an die Länder, den von ihnen immer wieder betonten Wett-bewerbs- und Autonomiegedanken auch bei der Umsetzung von Studienbeitragskonzepten zu beherzigen. Hier sind allgemeine Rahmenbedingungen völlig ausreichend, umfängliche Detailvorgaben kontraproduktiv.

Der Modellvorschlag der BDA – wenn auch mit den HRK-Vorschlägen nicht deckungsgleich - trägt den zentralen Forderungen der HRK Rechnung. Er lässt den Hochschulen einen gewissen Entscheidungsspielraum bei der Festsetzung der Höhe der Beiträge und erlaubt die notwendige Differenzierung, außerdem macht er sich für den Einsatz der Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehre stark.

Die entscheidende Botschaft des heutigen Tages ist, dass wir inzwischen eine Menge interessanter und gesellschaftlich konsensfähiger Gebührenmodelle auf dem Tisch haben, die den Hochschulen echte Entwicklungsperspektiven und den Studierenden eine Chance zu besseren Studienbedingungen bringen können. Die Länder sollten diese guten Ideen aufgreifen. Studienbeiträge müssen für bessere Lehre und bewussteres Studieren stehen, nicht für Bestrafung der Studierenden und Stopfen von Haushaltslöchern in der Landeskasse. Wichtiger als jede Budgeterhöhung ist das Steuerungspotential, das von Studienbeiträgen ausgehen kann.  Dies gilt es zu nutzen. Intelligent konzipierte Beiträge können das Angebotsverhalten der Hochschulen und das Nachfrageverhalten der Studierenden positiv beeinflussen. Der Stellenwert der Lehre wird ebenso wie das Engagement der Lehrenden gesteigert. Die Studierenden ihrerseits werden verantwortlicher mit dem Gut Hochschulausbildung umgehen, wenn es nicht mehr wie bisher kostenlos angeboten wird.

Bei all dem steht außer Frage, dass Studienbeiträge sozial verträglich gestaltet werden müssen. Niemand darf wegen fehlender finanzieller Mittel vom Studium abgehalten werden. Dies kann am ehesten durch ein System nachlaufender Finanzierung gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass die Beiträge während des Studiums anfallen, der einzelne sie jedoch durch Kredite vorfinanzieren kann, die erst nach Abschluss des Studiums und bei Erreichen einer bestimmten Einkommenshöhe fällig werden.