
„Die Hochschulen wünschen sich den Hochschulrat als ‚strengen Freund’, der mit der Hochschulleitung vertrauensvoll und kompetent im Sinne ihrer optimalen Entwicklung zusammenarbeitet“, sagte Wintermantel. „An der überwiegenden Zahl der Hochschulen wird die Praxis diesem Leitbild schon heute gerecht. Die Hochschulräte repräsentieren die gesellschaftlichen Partner der Hochschulen und bringen Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen ein. Sie fördern die individuelle und zugleich gesellschaftlich verantwortungsbewusste Entwicklung der einzelnen Einrichtung.“
Die HRK-Präsidentin unterstrich in diesem Kontext erneut die notwendige klare Aufgabenteilung zwischen Hochschulrat, Hochschulleitung und Staat: Der Hochschulrat habe eine Unterstützungsfunktion in strategischen Fragen und dürfe nicht in das operative Geschäft der Hochschulen eingreifen. Demzufolge dürften die Vorsitzenden der Hochschulräte nicht Dienstvorgesetzte der Hochschulleitungen sein und Ziel- und Leistungsvereinbarungen seien ausschließlich zwischen der Hochschulleitung und dem zuständigen Ministerium auszuhandeln.
„Sehr wichtig für die Akzeptanz der Hochschulräte in den Hochschulen ist, dass sie transparent und nachvollziehbar zum Wohle der gesamten Hochschule arbeiten“, so Wintermantel. „Bei klar definiertem Aufgabenbereich in strategischen Angelegenheiten und kompetenter Besetzung sind Hochschulräte leistungsfähige Mittler zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Hochschulen – und unter diesen Bedingungen können die Hochschulen ihre Rolle als Motoren des gesamtgesellschaftlichen Fortschritts noch besser entfalten.“
Hochschulräte: Mittler zwischen Gesellschaft, Hochschule und Staat [Größe 0.08 MB, Typ pdf]